Allgemeine Verkaufs-,
Liefer- und Zahlungsbedingungen
der sysob IT-Distribution GmbH&Co.KG (AGB) |
1. Allgemeines - Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber
Unternehmern im Sinne des § 310 I BGB.
1.2. Verträge über Lieferungen kommen ausschließlich
auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande.
Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende
Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn,
wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir
in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen
abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder die
Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.3. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen
zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.4. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle
künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
2. Angebot und Bestellung
Unsere elektronischen, schriftlichen oder mündlichen
Angebote stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern
verstehen sich nur als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe
einer Bestellung. Der Kunde ist an seine Bestellung 4 Wochen
ab Zugang bei uns gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit unserer
schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens
jedoch mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen
stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung
des Kunden und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer
Selbstbelieferung.
3. Gewerbliche Schutzrechte , Urheberrechte
3.1. An den Produkten incl. Schaltschemata, Zeichnungen,
Entwürfen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen
sowie an Software bestehen in der Regel gewerbliche Schutzrechte
/ Urheberrechte der Hersteller / Lizenzgeber. Hinweise auf
solche Schutzrechte auf den Produkten dürfen vom Kunden
nicht verändert, abgedeckt oder beseitigt werden.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet seine Abnehmer auf die vorgenannten
Schutzrechte und Lizenzbedingungen der Hersteller und auf
die in den Lizenzbedingungen genannten Einschränkungen
hinzuweisen.
3.3 Für Schäden aufgrund der Verletzung derartiger
Schutzrechte haften wir nur, wenn uns bekannt war oder hätte
bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese
dazu führen, dass sich der Kunde Ansprüchen Dritter
ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist unsere diesbezügliche
Haftung auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.
4. Beschaffenheit, Lieferzeiten und Lieferungen,
Lieferverzug
4.1. Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung
und für die vereinbarte Beschaffenheit sind ausschließlich
unsere schriftlichen Angaben maßgeblich. Nebenabreden
und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen
Bestätigung.
4.2 Sofern sich aus unseren schriftlichen Angaben nichts
anderes ergibt, ist Lieferung ab Lager Schorndorf vereinbart.
Die Kosten und die Gefahr des Transports sowie die Verlade-
und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt
auch für Rücksendungen, siehe Ziff. 10. Für
die Einhaltung etwaiger Ausschlussfristen zum Beispiel nach
den allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen (ADSp) ist
der Kunde verantwortlich.
4.3. Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe
der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen,
ausgenommen sind Paletten. Die Kosten für die Entsorgung
der Verpackung sind vom Kunden zu tragen.
4.4. Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur
annähernd vereinbart. Der Beginn der von uns angegebenen
Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen
voraus. Eine von uns angegebene Lieferzeit beginnt mit dem
Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch
nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden
Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und Eingang einer vereinbarten
Anzahlung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware
bis zum Ende der Lieferzeit das Lager verlassen hat oder
die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.
4.5 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei
Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere
Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener
Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre liegen,
soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung
oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem
Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände
bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände
sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während
eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und
Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden baldmöglichst
mitteilen.
4.6. Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen und Fakturierung
solcher Teillieferungen berechtigt.
4.7. Im Falle des Lieferverzugs aufgrund einfacher Fahrlässigkeit
haften wir nur bis zu 5 % des vom Verzug betroffenen Fakturawerts,
in jedem Fall jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden.
4.8. Soweit der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
unsererseits beruht, haften wir nach den gesetzlichen Regelungen,
jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden, soweit keine von uns zu vertretende vorsätzliche
Vertragsverletzung vorliegt.
4.9. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen soweit
der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft ist
oder das Interesse des Kunden an der weiteren Vertragserfüllung
als Folge des von uns zu vertretenden Lieferverzugs weggefallen
ist.
5. Prüfung der Ware
Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit,
Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und der Bestellung
und auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen
und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu
machen. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 4 Werktagen
ab Eingang beim Kunden erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß,
es sei denn, die Abweichung war trotz sorgfältiger
Untersuchung nicht erkennbar. Bei der Anlieferung erkennbare
Transportschäden oder Fehlmengen sind darüber
hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs gemäß
§ 438 HGB zu vermerken.
6. Preise und Zahlung
6.1. Es gilt der in unserer Auftragsbetätigung genannte
Preis, ansonsten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart
ist, der am Tag der Annahme der Bestellung in unserer Preisliste
genannte Preis.
6.2 Unsere Preise verstehen sich netto, "ab Werk"
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Kosten für
Transport und Verpackung.
6.3. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend
zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen,
insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen
oder Wechselkursschwankungen eintreten. Diese werden wir
dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
6.4. Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist,
7 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.
Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen,
so sind wir - unbeschadet weitergehender Rechte - berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen
Basiszinssatz gem. BGB zu fordern. Alle offenen Forderungen
werden im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sofort zur
Zahlung fällig.
6.6 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung
wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden ist nur statthaft,
wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder unsererseits
nicht bestrittene Gegenansprüche handelt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen
bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen
aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden
vor.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Liefergegenstände
pfleglich zu behandeln; insbesondere besteht die Verpflichtung,
diese auf Kosten des Kunden gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden
ausreichend zu versichern.
7.3. Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände
im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; eine
Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem
Kunden jedoch nicht gestattet. Forderungen aus dem Weiterverkauf
der Waren werden bereits jetzt in Höhe des Faktura
Endbetrages an uns abgetreten.
Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Kunde weiter ermächtigt,
ohne dass hiervon unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, berührt wird. Wir werden jedoch die abgetretenen
Forderungen so lange nicht einziehen, so lange der Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf
Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens gestellt
ist oder Zahlungseinstellung beim Kunden vorliegt. Die Abtretung
nehmen wir hiermit an. Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche
Auskünfte und Informationen zu verschaffen, die zur
Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendig sind.
7.4 Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der
Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei Verarbeitung,
Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware
mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns
der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache
im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware
zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der
Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu.
Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache,
so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig
Miteigentum überträgt. Dieses wird unentgeltlich
für uns verwahrt. Die oben vereinbarte Vorausabtretung
gilt in den vorgenannten Fällen nur in Höhe des
Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen
Waren weiter veräußert wird. Bei Pfändungen
oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware
oder die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde
uns unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention
notwendigen Informationen zu benachrichtigen. Hieraus entstehende
Kosten, die nicht von den Dritten beigetrieben werden können,
gehen zu Lasten des Kunden.
7.5 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden
Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach Wahl und auf
Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert
dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen mehr als
20% übersteigt.
8. Mängelhaftung
8.1. Die Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden
setzt voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Verkauf von
Gebrauchtware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
8.2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde
bei Bestehen einer Herstellergarantie verpflichtet, vor
unserer Inanspruchnahme die Durchsetzung der Ansprüche
aus der Herstellergarantie gegenüber dem Hersteller
ernsthaft außergerichtlich zu versuchen. Wir werden
den Kunden hierbei unterstützen. Im Übrigen bleiben
die Gewährleistungsansprüche des Kunden unberührt.
8.3. Wenn und soweit der Kunde hiernach nicht befriedigt
ist, sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nacherfüllung
durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.
Ausgetauschte Waren oder Teile hiervon sind unser Eigentum
und an uns herauszugeben. Sind wir zur Nacherfüllung
nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert
sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen,
die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger
Weise die Nacherfüllung fehl, oder ist diese dem Kunden
nicht zumutbar, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende
Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Eventuelle Schadensersatzansprüche
sind in Ziff. 9 geregelt.
8.4. Im Falle des Rücktritts hat sich der Kunde die
bis zum Rücktritt gezogenen Gebrauchsvorteile anrechnen
zu lassen. Der Gebrauchsvorteil für die Zeit bis zum
Rücktritt wird anteilig auf der Grundlage des Kaufpreises
und der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Ware errechnet,
es sei denn die Nutzung war aufgrund des Mangels nur eingeschränkt
oder gar nicht möglich. Der Nachweis eines geringeren
oder höheren Gebrauchsvorteils bleibt beiden Parteien
unbenommen. Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Kunden
nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
8.5. Wenn der Kunde wegen unserer nicht ordnungsgemäßer
Leistung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz
statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet,
wird der Kunde auf unser Verlangen innerhalb angemessen
gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte
geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht.
8.6. Ergibt die Überprüfung einer Mangelanzeige,
dass ein Sachmangel nicht vorliegt, sind wir berechtigt,
dem Kunden eine Aufwands-/ Bearbeitungspauschale in Rechnung
zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen,
uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten,
nachzuweisen.
8.7. Gewährleistungsansprüche verjähren in
12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. In der Bearbeitung
einer Mangelanzeige des Kunden durch uns ist kein Anerkenntnis
des Mangels zu sehen. Die Bearbeitung einer Mangelanzeige
führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die
gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn
der Verjährung tritt dadurch nicht ein. Dies gilt auch
wenn wir auf Mangelanzeige des Kunden eine Nacherfüllung
(Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vornehmen. Eine Nachbesserung
kann ausschließlich auf die Verjährung des die
Nachbesserung auslösenden Mangels und evtl. im Wege
der Nachbesserung neu entstandene Mängel Einfluss haben.
Soweit die Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs
ist, bleiben die Rechte des Kunden gem. §§ 478,
479 BGB unberührt, vorausgesetzt der Kunde hat die
ihm gem. § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
erfüllt.
9. Gesamthaftung
9.1. Soweit nachfolgend nichts anderes genannt, sind weitergehende
Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen
– ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für
Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden
sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Kunden.
9.2. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
unsererseits oder eines unserer Erfüllungsgehilfen
oder gesetzlichen Vertreter beruht oder wir fahrlässig
eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Sie gilt
auch nicht wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen
haben oder eine Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit
der Ware übernommen haben und diese Garantie gerade
bezweckt hat, den Kunden gegen die geltend gemachten Schäden
abzusichern.
9.3 Unsere Ersatzpflicht ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit
auf den vorhersehbaren Schaden, jedenfalls auf die Deckungssumme
unserer Produkthaftpflicht-Versicherung beschränkt.
Wir sind bereit, dem Kunden auf Verlangen Einblick in unsere
Police zu gewähren.
9.4. Die Ansprüche verjähren in 12 Monaten ab
Gefahrübergang. Dies gilt auch für Ansprüche
auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche
wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels aus unerlaubter
Handlung oder Haftungsansprüche wegen Vorsatzes geltend
gemacht werden.
9.5. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend
vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur
des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt
nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche gem.
§§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche
aus Delikt oder bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit.
10. Rücksendungen
Rücksendungen von Waren können innerhalb von 14
Tagen ab Lieferungsannahme beim Kunden und ohne Angabe von
Gründen erfolgen, sofern diese Originalverpackt und
in fehlerfreiem Zustand ist. Lizenzen sind jeglich von der
Rückgabe ausgeschlossen. Rücksendungen werden
nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. Rücksendungen
von Neu-, Gebraucht- bzw. Defektwaren haben an die sysob
IT-Distribution GmbH&Co.KG, Kirchplatz 1, 93489 Schorndorf
frei Haus zu erfolgen. Rücksendungen können, sofern
nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann von uns bearbeitet
werden, wenn der Rücksendung ein Rücksendungsbegleitschein
beiliegt, auf dem die RMA- und die Kundennummer angegeben
sind. Diesen Rücksendungsbegleitschein und die RMA-Nummer
erhält der Kunde auf schriftliche oder telefonische
Anforderung durch unseren Innendienst oder unsere technische
Hotline unter Telefon 09467/7406-0, Fax 09467/7406-290.
Die Bekanntgabe der RMA-Nummer bedeutet auf keinen Fall
eine Anerkennung eines Mangels oder der sonstigen Beanstandung
des Kunden. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung,
auch die des zufälligen Untergangs, auf Gefahr des
Kunden. Bei Rücksendungen die der Kunde zu vertreten
hat, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Falle
von Annahmeverweigerungen, werden wir eine Wiedereinlagerungspauschale
berechnen.
11. Abtretung
Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden gegen
uns aus der Geschäftsbeziehung bedarf zu deren Wirksamkeit
unserer schriftlichen Zustimmung, die wir bei berechtigtem
Interesse des Kunden nicht unbillig verweigern werden.
12. Export
Von uns gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib
in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt.
Die Wiederausfuhr von Produkten kann für den Kunden
genehmigungspflichtig sein und unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften
der Bundesrepublik Deutschland, bei aus den USA importierten
Produkten den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten
Staaten von Amerika. Der Kunde muss sich über diese
Vorschriften selbständig nach den deutschen Bestimmungen
beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA), 65760 Eschborn/Taunus nach den US-Bestimmungen beim
Bureau of Industry and Security (BIS), U.S. Department of
Commerce, Washington DC 20320 erkundigen. Unabhängig
davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort
der gelieferten Produkte angibt, obliegt es dem Kunden in
eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der
jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden
einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Jede Weiterlieferung
von Produkten durch Kunden an Dritte, mit oder ohne Kenntnis
von uns, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen.
Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße
Beachtung dieser Bedingungen uns gegenüber.
13. Verschiedenes
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch
für den Verzicht auf Schriftformerfordernis.
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam
sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages
im Übrigen und der übrigen Bestimmungen.
14. Projektbedingungen
Für den Verkauf von Produkten bestimmter Lieferanten
zu Sonderpreisen, die dem Kunden von unseren Lieferanten
über uns angeboten werden (auch als Projektpreise etc.
bezeichnet), gelten neben diesen AGB zusätzliche, besondere
Verkaufsbedingungen ("Projektbedingungen"). Diese
von den Lieferanten gestellten Projektbedingungen werden
jederzeit durch unseren Vertiebsinnendienst nach Anfrage
ausgehändigt. Mit der Bestellung von Produkten zu Sonderpreisen
stimmt der Kunde den Projektbedingungen zu. Im Fall der
Nichteinhaltung von Projektbedingungen sind wir berechtigt,
alle unter Berücksichtigung von Projektbedingungen
eingeräumten Skonti, Rabatte und Zuschüsse zurückzufordern
oder die Differenz zu den regulären Preisen zu berechnen.
Der Kunde hat uns von sämtlichen aus der Nichteinhaltung
resultierenden Ansprüchen unserer Lieferanten freizustellen
und uns jeden aus der Nichteinhaltung resultierenden Schaden
zu ersetzen.
15. Gerichtsstand und Erfüllungsort, Anwendbares
Recht
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis ist Cham. Der Gerichtsstand für
alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein
Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten
ist gegenüber Kaufleuten ebenfalls Cham, wir sind jedoch
berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. Das
gesamte Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
der UN Kaufrechtskonvention.
Schorndorf im Dezember 2003
Die Geschäftsleitung
AGBs
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